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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Geltungsbereich
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen oe24 Solar GmbH, Friedrichstraße 10, 1010 Wien, (nachfolgend „oe24 Solar“ oder „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
    2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, oe24 Solar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
    4. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB durch den Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, oe24 Solar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Eine Annahme von Schriftstücken udgl, in denen der Kunde solche Änderungen vornimmt bzw. die auf solche Änderungen verweisen, gilt nicht als Zustimmung.
    5. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB durch den Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, oe24 Solar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Eine Annahme von Schriftstücken udgl, in denen der Kunde solche Änderungen vornimmt bzw. die auf solche Änderungen verweisen, gilt nicht als Zustimmung.
  2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
    1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
    2. Manche Angebote, insbesondere Dienstleistungen wie Montage und Installation sind nur in Kombination mit (gleichzeitiger oder vorangegangener) Bestellung anderer von oe24 Solar angeboten Produkte möglich.
    3. Alle Angebote gelten nur bei Lieferung innerhalb Österreichs sowie „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten
  3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
    1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [In den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
    2. Über die Schaltfläche [Zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion „zurück“ zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
    3. Oe24 Solar schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
    4. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, nachdem oe24 Solar das Angebot des Kunden annimmt.
  4. Preise und Versandkosten
    1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet oe24 Solar für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.
  5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
    1. Im Fall eines Produkts mit inkludierter Montage und Installation wird vom Verkäufer und dem Kunden einvernehmlich ein (von den Witterungsverhältnissen abhängiger) Termin zur Durchführung bestimmt. Vor einer Bestätigung von Montage und Installation durch oe24 Solar wird der Aufstellungsort auf seine Eignung überprüft. Durchzuführende Anpassungen am Aufstellungsort, die über Montage und Installation hinausgehen, etwa bei ungenügenden baulichen Voraussetzungen, fehlenden Anschlussmöglichkeiten oder anderen Hindernissen, die Anlage gemäß Produktblatt und gesetzlichen Vorgaben zu montieren und/oder zu installieren, sind nicht vom Vertrag abgedeckt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
    2.  Sofern sich während der Montage und Installation der Anlage herausstellt, dass Zusatzarbeiten, die das vertraglich vereinbarte Maß überschreiten, notwendig sind, hat der Kunde ebenfalls das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. Verzichtet der Kunde auf den Rücktritt, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu entrichten.
    3. Alle Produkte ohne inkludierte Montage werden vom Verkäufer oder durch vom Verkäufer beauftragten Lieferdiensten „frei Gehsteigkante“ geliefert. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann oe24 Solar vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.
    4. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil oe24 Solar mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann oe24 Solar vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird oe24 Solar den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird oe24 Solar dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
    5. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen auf einer gesonderten Informationsseite, innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung oder durch den Kundendienst, erreichbar unter der Mailadresse [email protected], unterrichtet.
    6. Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald oe24 Solar die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat; die angegebenen Lieferdaten und Fristen vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine sind.
    7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat oe24 Solar gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist oe24 Solar berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von ihm noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung ist der Kunde ebenfalls von seinen vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung dem Kunden nicht zuzumuten, kann dieser nach einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
  6. Zahlungsmodalitäten
    1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.
    2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, sind mindestens 50% des Rechnungsbetrags im Voraus, der Rest innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu bezahlen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.
    3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
    4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
    5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
    6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
    2. Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Oe24 Solar bzw. der Leasinganbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt oe24 Solar das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Oe24 Solar ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Oe24 Solar verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
  8. Bestimmungen für Produkte mit Montage und Installation durch oe24 Solar
    1. Der Kunde hat hinsichtlich des Aufstellungsorts und der Liegenschaft verfügungsberechtigt zu sein und gegebenenfalls die Zustimmung allfälliger anderer Berechtigter eingeholt zu haben, bevor Montage und Installation durch oe24 Solar durchgeführt werden.
    2. Allfällige Berechtigungen und Genehmigungen sind bereits im Vorfeld vom Kunden einzuholen, oe24 Solar kann dem Kunden hierbei Hilfe leisten.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, dass die für die Montage gemäß der Produktspezifikationen notwendigen Anforderungen eingehalten werden. Die Herstellung passender Anforderungen obliegt dem Kunden ist nicht Teil des Vertrags mit oe24 Solar.
    4. Etwaige Anpassungen, um den gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb einer PV-Anlage zu entsprechen, sind vom Kunden auf eigene Rechnung durchzuführen.
    5. oe24 Solar kann auf Wunsch des Kunden einen Netzzugangsvertrag beim zuständigen Netzbetreiber in dessen Namen abschließen (sofern vom Netzbetreiber gestattet). Den Einspeisevertrag mit einem Versorgungsunternehmen hat der Kunde selbst abzuschließen. Sowohl Netzzugangsvertrag als auch Einspeisevertrag (sowie evtl. eine Betriebsfreigabe durch den Netzbetreiber) sind Voraussetzung der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Oe24 Solar gibt keine Garantie auf das Zustandekommen des Netzzugangsvertrags, eine Verlängerung und etwaige Änderungen am Netzzugangsvertrag liegen in der Verantwortung des Kunden.
    6. Nutzungs- und Systemzugangsentgelte sind vom Kunden zu bezahlen.
    7. Nach erfolgter Installation der PV-Anlage erfolgt die Übergabe der PV-Anlage an den Kunden, dem werden Kunden alle für die Inbetriebnahme notwendigen Dokumente übergeben. Die Inbetriebnahme der PV-Anlage durch den Netzbetreiber bzw. einen berechtigten Elektriker ist nicht Teil der Leistungen von oe24 Solar.
  9. Sonderbestimmungen bei Finanzierung durch die Easy Leasing GmbH
    • Im Fall einer Finanzierung der Solaranlage durch die Easyleasing GmbH gelten die Geschäftsbedingungen des Leasinggebers zusätzlich zu jenen der Oe24 Solar.
    • Gebühren, die seitens des Leasinggebers im Zuge der Bearbeitung entstehen, sind nicht vom Kaufpreis gedeckt, sondern gesondert vom Kunden zu tragen.
  10. Förderungen
    1. Oe24 Solar kann bei Bevollmächtigung durch den Kunden Förderungsanträge an dessen Stelle stellen. Der Kunde hat alle dafür notwendigen Unterlagen bereitzustellen. Oe24 Solar haftet dabei weder für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen noch für die Erteilung und den Bestand der Förderung.
    2. Sollte eine Förderung nicht gewährt oder widerrufen werden, bleibt das Vertragsverhältnis zwischen oe24 Solar und dem Kunden davon unberührt.
  11. Sachmängelgewährleistung und Garantie
    1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
    2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
    3. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.
    4. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.
    5. Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.
    6. Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist oe24 Solar, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist oe24 Solar auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.
  12. Haftung
    1. Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
    2. Oe24 Solar haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    3. Ferner haftet oe24 Solar für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet oe24 Solar jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Oe24 Solar haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    5. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    6. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  13. Speicherung des Vertragstextes
    1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.
    2. Oe24 Solar sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.
    3. Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Ist der Käufer Unternehmer ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
    2. Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
    3. Vertragssprache ist deutsch.
    4. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.